Transparenz und Unabhängigkeit

Der Bundesverband Williams-Beuren-Syndrom e.V. ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein. Transparenz und Integrität sind wichtige Bausteine unserer Glaubwürdigkeit.

Vertrauen ist unser Kapital.

Selbsthilfeorganisationen sind zur Durchführung ihrer Aufgaben auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Es gibt begrenzte Mittel der öffentlichen Hand und der Sozialleistungsträger. Weitere Finanzquellen sind das Sponsoring von Wirtschaftsunternehmen und Spenden von Privatpersonen.

Als neutrale Instanzen im Gesundheitswesen, bei denen sich Betroffene Erfahrungswissen und Rat holen, müssen Selbsthilfeorganisationen ihre Unabhängigkeit sicherstellen. Der Bundesverband Williams-Beuren-Syndrom verpflichtet sich daher, die Leitsätze der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe einzuhalten. 

Sie regeln die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen. Unser Verband lehnt jedwede Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen und anderen leitsatzrelevanten Institutionen ab. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es in unserem Verein keine Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Pharmazeutischen Industrie, Hilfsmittelhersteller und Leistungserbringer als Mitglieder gibt.

Die persönliche Erklärung zur Neutralität und Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder sowie des wissenschaftlichen Beirates sind in der Geschäftsstelle einzusehen.

Förderer

Selbsthilfeförderung durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene

In den letzten Jahren wurde unsere Arbeit regelmäßig durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene im Rahmen des § 20h SGB V unterstützt.

Zur GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gehören der

– Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
– der AOK-Bundesverband, GbR,
– der BKK Dachverband e. V.,
– der IKK e.V.,
– die Knappschaft
– die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

2024 – 44.000 Euro Pauschalförderung
2023 – 48.000 Euro Pauschalförderung
2022 – 44.000 Euro Pauschalförderung
2021 – 40.000 Euro Pauschalförderung
2020 – 40.000 Euro Pauschalförderung
2019 – 16.000 Euro Pauschalförderung
2018 – 13.000 Euro Pauschalförderung
2017 – 7.500 Euro Pauschalförderung
2016 – 10.000 Euro Pauschalförderung
2015 – 7.500 Euro Pauschalförderung

Ab 2020 werden regelmäßige Projekte durch die Pauschalförderung abgedeckt.

 

2024 Projektförderung Relaunch der Webseite, Herstellung der Barrierefreiheit 17.000 € durch die AOK Rheinland/Hamburg.

2023 Projektförderung Weiterführung WBS Lern und Verhaltens-APP, 2.500 € AOK Plus für Sachsen
Geschwisterkinderseminar in NRW, 2000 € AOK Rheinland

2022 Projektförderung Weiterführung WBS-Verhaltens-APP, 3.000 € AOK Sachsen

2021 Projektförderung WBS-Würfel und Verhaltens-APP, 5.000 € AOK Sachsen

2020 Projektförderung WBS-Würfel und Verhaltens-APP, 10.000 € AOK Sachsen

2019 Projektförderung Fachtagung Görlitz, 26.000 € AOK Sachsen
Geschwisterkinderseminar in NRW, 1.500 € IKK classik

2018 Projektförderung Fachtagung Görlitz, 10.222 € AOK Sachsen

2017 Projektförderung Bundesverbandstag, 20.000 € DAK Bund
Familienaustausch 230 € AOK Rheinland-Pfalz

2016 Projektförderung Familienaustausch 260 € AOK Baden-Württemberg

2015 Projektförderung Druck von Infomaterial, 6.900 € Barmer GEK, „Musik macht Stark“ 2.250 € AOK Baden-Württemberg, Familienaustausch 233,60 € AOK Rheinland-Pfalz

Wir bedanken uns ganz herzlich für die Unterstützung