Der Bundesverband Williams-Beuren-Syndrom e.V. ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein. Transparenz und Integrität sind wichtige Bausteine unserer Glaubwürdigkeit.
Selbsthilfeorganisationen sind zur Durchführung ihrer Aufgaben auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Es gibt begrenzte Mittel der öffentlichen Hand und der Sozialleistungsträger. Weitere Finanzquellen sind das Sponsoring von Wirtschaftsunternehmen und Spenden von Privatpersonen.
Als neutrale Instanzen im Gesundheitswesen, bei denen sich Betroffene Erfahrungswissen und Rat holen, müssen Selbsthilfeorganisationen ihre Unabhängigkeit sicherstellen. Der Bundesverband Williams-Beuren-Syndrom verpflichtet sich daher, die Leitsätze der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe einzuhalten.
Sie regeln die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen. Unser Verband lehnt jedwede Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen und anderen leitsatzrelevanten Institutionen ab. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es in unserem Verein keine Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Pharmazeutischen Industrie, Hilfsmittelhersteller und Leistungserbringer als Mitglieder gibt.
Die persönliche Erklärung zur Neutralität und Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder sowie des wissenschaftlichen Beirates sind in der Geschäftsstelle einzusehen.
In den letzten Jahren wurde unsere Arbeit regelmäßig durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene im Rahmen des § 20h SGB V unterstützt.
Zur GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gehören der
– Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
– der AOK-Bundesverband, GbR,
– der BKK Dachverband e. V.,
– der IKK e.V.,
– die Knappschaft
– die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
2024 – 44.000 Euro Pauschalförderung
2023 – 48.000 Euro Pauschalförderung
2022 – 44.000 Euro Pauschalförderung
2021 – 40.000 Euro Pauschalförderung
2020 – 40.000 Euro Pauschalförderung
2019 – 16.000 Euro Pauschalförderung
2018 – 13.000 Euro Pauschalförderung
2017 – 7.500 Euro Pauschalförderung
2016 – 10.000 Euro Pauschalförderung
2015 – 7.500 Euro Pauschalförderung
Ab 2020 werden regelmäßige Projekte durch die Pauschalförderung abgedeckt.
Selbstauskunft über die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen:
2024 Projektförderung Relaunch der Webseite, Herstellung der Barrierefreiheit 17.000 € durch die AOK Rheinland/Hamburg.
2023 Projektförderung Weiterführung WBS Lern und Verhaltens-APP, 2.500 € AOK Plus für Sachsen
Geschwisterkinderseminar in NRW, 2000 € AOK Rheinland
2022 Projektförderung Weiterführung WBS-Verhaltens-APP, 3.000 € AOK Sachsen
2021 Projektförderung WBS-Würfel und Verhaltens-APP, 5.000 € AOK Sachsen
2020 Projektförderung WBS-Würfel und Verhaltens-APP, 10.000 € AOK Sachsen
2019 Projektförderung Fachtagung Görlitz, 26.000 € AOK Sachsen
Geschwisterkinderseminar in NRW, 1.500 € IKK classik
2018 Projektförderung Fachtagung Görlitz, 10.222 € AOK Sachsen
2017 Projektförderung Bundesverbandstag, 20.000 € DAK Bund
Familienaustausch 230 € AOK Rheinland-Pfalz
2016 Projektförderung Familienaustausch 260 € AOK Baden-Württemberg
2015 Projektförderung Druck von Infomaterial, 6.900 € Barmer GEK, „Musik macht Stark“ 2.250 € AOK Baden-Württemberg, Familienaustausch 233,60 € AOK Rheinland-Pfalz
Wir bedanken uns ganz herzlich für die Unterstützung