Erklärung zur Neutralität und Unabhängigkeit des Bundesverbandes Willliams-Beuren-Syndrom e.V.

Der Bundesverband Williams-Beuren-Syndrom e.V. ist wirtschaftlich unabhängig und neutral. Er hat 2023 keine Gelder von Wirtschaftsunternehmen erhalten. Wir finanzieren unsere Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Pauschalfördermitteln der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene und Projektfördermitteln der gesetzlichen Krankenkassen.
Für das Förderjahr 2024 erhält der Bundesverband 44.000 EUR Pauschalförderung der GKV.

Die GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene unterstützte die Verbandsarbeit im Jahr 2023 mit pauschalen Fördermitteln in Höhe von 48.000 €. Bei der AOK Plus für Sachsen und Thüringen wurde 2023 Projektförderung in Höhe von 2.500 € ausgeschüttet. Die AOK Rheinland unterstützte das GEKI Seminar mit 2000 EUR.

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene

Der Bundesverband erkennt die Leitsätzen der BAG Selbsthilfe in der Fassung vom 01.07.2022 an und setzt diese nach bestem Wissen und Gewissen um. Hier finden Sie die Selbstauskunft über die Einnahmen aus Wirtschaftsunternehmen 2023. Unser Verband lehnt jedwede Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen und anderen leitsatzrelevanten Institutionen ab.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es in unserem Verein keine Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Pharmazeutischen Industrie, Hilfsmittelhersteller und Leistungserbringer als Mitglieder gibt.

Die persönliche Erklärung zur Neutralität und Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder sowie des wissenschaftlichen Beirates sind in der Geschäftsstelle einzusehen.

Selbstauskunft über die Einnahmen aus Wirtschaftsunternehmen 2023.
Fördergelder aus dem Jahr 2023: Projektfördermittel der AOK Sachsen und Thüringen 2500 Euro, Pauschalfördermittel der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene 48.000 Euro.

Selbstauskunft über die Einnahmen aus Wirtschaftsunternehmen 2022.
Fördergelder aus dem Jahr 2022: Projektfördermittel der AOK Sachsen 3.000 Euro, Pauschalfördermittel der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene 44.000 Euro.

Selbstauskunft über die Einnahmen aus Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen 2021.
Fördergelder aus dem Jahr 2021: Projektfördermittel der AOK Sachsen 5.000 Euro, Pauschalfördermittel der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene 44.000 Euro.

Selbstauskunft über die Einnahmen aus Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen 2020.
Fördergelder aus dem Jahr 2020: Projektfördermittel der AOK Sachsen 10.000 Euro, Pauschalfördermittel der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene 40.000 Euro.

Selbstauskunft über die Einnahmen aus Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen 2019.
Fördergelder aus dem Jahr 2019: Projektfördermittel der AOK Sachsen 26.000 Euro, Pauschalfördermittel der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene 16.000 Euro. Projektfördermittel der IKK classik Regionalgruppe NRW 1500 Euro.

Selbstauskunft über die Einnahmen aus Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen 2018.
Fördergelder aus dem Jahr 2018: Projektfördermittel der AOK Sachsen 10.222 Euro, Pauschalfördermittel der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene 13.000 Euro.

Selbstauskunft über die Einnahmen aus Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen 2017
Fördergelder aus dem Jahr 2017: Projektfördermittel der DAK Bund 20.000 Euro, Pauschalfördermittel der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene 7.500 Euro. Projektfördermittel AOK Rheinland-Pfalz 230 €.

Selbstauskunft über die Einnahmen aus Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen 2016
Fördergelder aus dem Jahr 2016: Projektfördermittel der AOK Baden Würtemberg 260 Euro, Pauschalfördermittel der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene 10.000 Euro

Selbstauskunft über die Einnahmen aus Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen 2015
Fördergelder aus dem Jahr 2015: Projektfördermittel der Barmer GEK 6.900 Euro, Projektfördermittel der AOK Baden Würtemberg 2250 Euro, Projektfördermittel der AOK Rheinland/Pfalz 233,60 Euro, Pauschalfördermittel der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene 7.500 Euro.

 

Wir bedanken uns ganz herzlich für die erbrachte Förderung

Verfasser: Christina Leber     Zuletzt aktualisiert: Juli 2024